An-, Ab- und Ummeldung einer Wohnung/Wohnsitzwechsel
Sie können diese Dienstleistung auch online über folgenden Link erledigen:
ABMELDUNG EINER NEBENWOHNUNG
Laut den Regelungen des Hessischen Meldegesetzes muss sich ein Wohnungsinhaber innerhalb von zwei Wochen nach Einzug beziehungsweise Wegzug an-, ab- oder ummelden:
- Wohnungsanmeldung: Zuzug nach Heusenstamm (Beachten Sie bitte bei Zuzug aus dem Kreis Offenbach die notwendige Änderung Ihres Fahrzeugscheins)
- Wohnungsabmeldung: Wegzug aus Heusenstamm ins Ausland oder bei Aufgabe eines Nebenwohnsitzes
- Wohnungsummeldung: Umzug innerhalb Heusenstamms (Beachten Sie hierbei bitte die notwendige Änderung Ihres Fahrzeugscheines)
- Wohnsitzwechsel: Die Heusenstammer Nebenwohnung wird zur Hauptwohnung
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- Alle Ausweise/Pässe/Aufenthaltstitel der zuziehenden Person(en) (gegebenenfalls Geburtsurkunde und Nachweise über den Familienstand wie Heiratsurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk).
- Im Falle eines Zu- oder Umzuges innerhalb des Kreises Offenbach den Fahrzeugschein.
- Wohnungsgeberbestätigung (siehe hier)
Ist persönliches Erscheinen erforderlich? Ja. Es ist möglich sich durch eine bevollmächtigte Person unter Vorlage der erforderlichen Anmeldeunterlagen (ausgefüllter Anmeldeschein, Vollmacht und Ausweise/Pässe im Original) vertreten zu lassen. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst. Die Ausweisdokumente müssen im Original vorliegen. Kopien sind nicht zulässig. Bei der Abmeldung kann die meldepflichtige Person den Meldeschein auch übersenden.
Gebühren? Die An- und Ummeldung ist gebührenfrei. Die Änderung des Fahrzeugscheines kostet je 10,80 Euro.
Mögliche Zahlungsweisen? Barzahlung bei Antragstellung, EC-Karte mit PIN.