Auskunft aus dem Melderegister

Es werden unterschieden

  • die einfache Melderegisterauskunft (wenn Sie eine Anschrift erfahren wollen) und
  • die erweiterte Melderegisterauskunft (wenn Sie über Namen und Anschrift hinaus weitere Daten erfragen möchten).

Welche Unterlagen sind mitzubringen? Nur in den Fällen der erweiterten Melderegisterauskunft benötigen wir einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses, z. B. in Form eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Sind Formulare auszufüllen? Ja.

Ist persönliches Erscheinen erforderlich? Sie können die Melderegisterauskunft direkt im Bürgerbüro bekommen oder schriftlich unter Beifügung eines Verrechnungsschecks beantragen.

Gebühren? Eine einfache Melderegisterauskunft kostet 10,00 Euro. Bei Archivauskünften sind höhere Gebühren je nach Aufwand möglich.

Mögliche Zahlungsweisen? Barzahlung bei Antragstellung, Verrechnungsscheck oder Durchschrift der Überweisung, EC-Karte mit PIN.

Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft  [pdf, 553 KB]

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