Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Ein Dritter (z. B. eine Behörde oder der Arbeitgeber) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister verlangen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen? Personalausweis oder Pass. Bei Gewerbezentralregisterauskünften für eine Behörde benötigen wir noch die genaue Anschrift und den Verwendungszweck.
Sind Formulare auszufüllen? Nein.
Ist persönliches Erscheinen erforderlich? Ja.
Gebühren? 13,00 Euro (pro Auskunft)
Mögliche Zahlungsweisen? Barzahlung bei Antragstellung, EC-Karte mit PIN.
Dauer? Die Auskünfte aus dem Bundeszentralregister dauern ca. drei Wochen. Diese werden Ihnen/der Behörde direkt zugesandt.