Beglaubigungen

Nicht von Behörden ausgestellte Dokumente dürfen nur für Behörden beglaubigt werden. Zur privaten Vorlage dürfen nicht behördliche Dokumente nicht im Bürgerbüro beglaubigt werden (nur Notar oder Ortsgericht). Beglaubigungen werden zur Vorlage bei Dritten (z. B. Behörden, Banken) oder für eigene Zwecke benötigt.

Welche Unterlagen sind mitzubringen? Hier werden folgende Arten der Beglaubigungen unterschieden:

  • Dokumentenbeglaubigung: Das Originaldokument.
  • Unterschriftsbeglaubigung: Hier ist das Schreiben mitzubringen, auf dem die Unterschrift erfolgen soll. Die Unterschrift darf erst im Bürgerbüro geleistet werden. Anderenfalls ist eine Beglaubigung nicht möglich.

Sind Formulare auszufüllen? Nein.

Ist persönliches Erscheinen erforderlich? Nur bei der Unterschriftsbeglaubigung.

Gebühren? Eine Beglaubigung kostet 

  • bei Kopien, die von den Mitarbeitenden des Bürgerbüros gemacht werden, 10,00 Euro (1-10 Seiten), jede weitere Seite 1,00 Euro zzgl. 0,50 Euro je DIN A4-Seite, 1,00 Euro je DIN A3-Seite
  • bei Unterschriftsbeglaubigung pro Unterschrift/Person 10,00 Euro. 

Mögliche Zahlungsweisen? Barzahlung bei Antragstellung, EC-Karte mit PIN.

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
Zum Kontaktformular

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
presse@heusenstamm.de