Reisedokumente für Kinder

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Seit 1. Januar 2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden (bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei, sofern das Kind mit dem Kinderreisepass weiterhin identifizierbar ist). Seit Beginn des Jahre 2024 kann zwischen der Ausstellung

für Personen unter 24 Jahren gewählt werden. Diese Dokumente werden für sechs Jahre ausgestellt und können genutzt werden, solange das Kind mit dem Dokument zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Bei Reisen innerhalb Europas (EU) und in einige andere Staaten, wie zum Beispiel Schweiz, Norwegen oder Türkei, genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele außerhalb der EU ist in der Regel ein mehrere Jahre gültiger, deutscher Reisepass erforderlich. Wenn Sie ganz sichergehen wollen, informieren Sie sich vorher über die Reise- und Sicherheitshinweise des jeweiligen Ziellandes auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

Weiterführende Links:

Häufige Fragen zu Ausweisdokumenten
Ausweise und Pässe (Bundesministerium des Innern)
Auswärtiges Amt

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
Zum Kontaktformular

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
presse@heusenstamm.de