Personalausweis

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen deutschen Reisepass ausweisen können.

Ein neuer Personalausweis wird ausgestellt, wenn sich die persönlichen Daten geändert haben (zum Beispiel Namensänderungen nach Eheschließungen). Auch wenn Ihr Personalausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Nach sechs Jahren (Antragstellende Personen unter 24 Jahren) bzw. zehn Jahren (Antragstellende Personen ab 24 Jahren) verlieren Personalausweise ihre Gültigkeit und müssen neu ausgestellt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Ein Chip im Personalausweis ermöglicht die elektronische Nutzung. Ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal (siehe Link unten).

Soll für Minderjährige vor deren 16. Geburtstag ein Personalausweis ausgestellt werden, kann den Antrag nur die/der Sorgeberechtigte stellen, dir/der ihren/seinen Aufenthalt zu bestimmen hat. Da es sich bei der Beantragung von Pässen und Ausweisen um eine Angelegenheit des täglichen Lebens handelt, ist das andere Elternteil nicht antragsbefugt. Die Vertretung ist nicht zulässig. Zur Antragstellung müssen die Minderjährigen selbst auch anwesend sein.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • Bisheriger Personalausweis oder Reisepass (wenn bereits vorhanden)
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (maximal ein Jahr alt). Beachten Sie hierzu bitte auch die Richtlinien für Passbilder (Link siehe unten).
  • Bei Diebstahl oder Verlust bitte die polizeiliche Anzeige (falls bereits geschehen)
  • Einverständniserklärung der Eltern bei Beantragung vor dem 16. Geburtstag.

Sind Formulare auszufüllen? Nein.

Ist persönliches Erscheinen erforderlich? Ja.

Gebühren?

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro (zehn Jahre gültig)
  • Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro (sechs Jahre gültig)
  • Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung oder -berfreiung möglich
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro (höchstens drei Monate gültig)
  • Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes oder außerhalb der Dienstzeit: zusätzlich 13,00 Euro
  • Antragstellung durch eine deutsche Person mit gewöhnlichem Aufenthaltsort im Ausland: zusätzlich 30,00 Euro

Mögliche Zahlungsweisen? Barzahlung bei Antragstellung, EC-Karte mit PIN.

Dauer? Die Bundesdruckerei benötigt für die Neuausstellung der Ausweise in der Regel zwei bis drei Wochen. Vorläufige Personalausweise können direkt im Bürgerbüro ausgestellt werden.

Wie erfahre ich, ob mein Ausweis fertig ist und wo kann ich ihn abholen? Etwa eine Woche nach Erhalt des PIN-Briefes, der Ihnen automatisch zugeschickt wird, liegt Ihr Personalausweis zur Abholung bereit. Alternativ können Sie hier den Stand Ihrer Beantragung verfolgen:

  • über den Online-Service Statusabfrage Personalausweis. Hierfür benötigen Sie die Personalausweisnummer, die Sie auf dem Informationsblatt, das Ihnen bei der Beantragung ausgehändigt wurde, zu finden ist.
  • über den auf dem Informationsblatt aufgedruckten QR-Code

Links & Downloads:

Häufige Fragen zu Ausweisdokumenten
Infos zum Personalausweis (Bundesministerium des Innern)
Infos zum biometrischen Passbild
Vollmacht zum Abholen von Personalausweisen  [pdf, 19 KB]
Info-Flyer "Sicher, einfach, digital: Der Online-Ausweis"  [pdf, 580 KB]

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