Untersuchungsberechtigungsschein

Für die ärztliche Untersuchung von Berufsanfängern, die mindestens 14 Jahre aber noch nicht 18 Jahre alt sind, wird ein Untersuchungsberechtigungsschein (Erstuntersuchung und Nachuntersuchung) benötigt.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass des Berufsanfängers bzw. Erziehungsberechtigten
  • Für die Nachuntersuchung ist eine aktuelle Bescheinigung der Firma über die Fortdauer der Beschäftigung erforderlich. Beachten Sie bitte, dass hierfür nicht der Ausbildungsvertrag ausreicht.

Sind Formulare auszufüllen? Nein.

Ist persönliche Erscheinen erforderlich? Ja, beziehungsweise Vorsprache eines Erziehungsberechtigten.

Gebühren? Die Ausstellung ist grundsätzlich gebührenfrei.

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