Kirchenaustritt
Der Hessische Landtag hat das Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für das Verfahren des Austritts aus Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts beschlossen. Dieses besagt, dass seit 1. März 2017 die Gemeinden für die Entgegennahme von Erklärungen über den Kirchenaustritt zuständig sind. Die Gemeinden nehmen die entsprechenden Anträge entgegen und übersenden schließlich jeweils eine beglaubigte Abschrift an die Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft des öffentlichen Rechts sowie an das Finanzamt, das für die Einkommensteuer der ausgetretenen Person örtlich zuständig ist.
Welche Unterlagen sind mitzubringen? Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
Sind Formulare auszufüllen? Nein.
Ist persönliches Erscheinen erforderlich? Ja.
Gebühren? Die Erklärung zum Kirchenaustritt kostet 30,00 Euro.
Mögliche Zahlungsweisen? Barzahlung bei Antragstellung, EC-Karte mit PIN.