Verlusterklärung eines Personalausweises oder Reisepasses
Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass abhandengekommen oder verlorengegangen, haben Sie die Pflicht, dem Bürgerbüro unverzüglich den Verlust und gegebenenfalls das Wiederauffinden des Ausweises beziehungsweise des Passes anzuzeigen.
Das Bürgerbüro veranlasst umgehend die Sperrung der Online-Ausweisfunktion. Alternativ haben Sie die Möglichkeit den Personalausweis über den Sperrnotruf sperren zu lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.
Telefonische Sperrhotline
Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116116 erreichbar.
Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116116 oder +49 30 40504050 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Eine Liste der Auslandsvorwahlen finden Sie auf der Internetseite des Vereins SPERR-NOTRUF 116116 e. V.
Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Der Online-Ausweis wird umgehend gesperrt.
Online-Verlustmeldung
Sie können den Verlust Ihres Personalausweises oder Reisepasses auch online über folgenden Link melden:
VERLUSTERKLÄUNG PERSONALAUSWEIS ODER REISEPASS
Link: