eID-Karte

Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt. Mit dieser Funktion ist das sichere Ausweisen im Internet oder an Automaten möglich. Hierbei erfolgt die Übertragung der persönlichen Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt. Die Freigabe der Daten erfolgt erst nach Eingabe der persönlichen Geheimnummer (PIN). Diese erhält die antragstellende Person mittels eines von der Bundesdruckerei automatisiert hergestellten Briefes (sog. PIN-Brief).

Die Karte dient nicht als Identitätsnachweis gegenüber Behörden bei persönlicher Vorsprache. Sie enthält kein Lichtbild und keine aufgedruckte Anschrift.

Deutschen Staatsangehörigen und Angehörigen von Drittstaaten steht die eID-Funktion durch den Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) zur Verfügung. Die Funktion der eID-Karte entspricht jener aus dem Personalausweis beziehungsweiss dem eAT. Um auch den übrigen Staatsangehörigen diese Möglichkeit zu eröffnen, wurde die eID-Karte eingeführt.

Die Beantragung der eID-Karte ist freiwillig.

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