Nebenwohnung (Abmelden)

Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, ob Ihre Nebenwohnung hier in Heusenstamm ist oder ob sie hier Ihren Hauptwohnsitz und die Nebenwohnung in einer anderen Gemeinde haben.

Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch eine Ehepartnerin/einen Ehepartner, eine*n eingetragene*n gleichgeschlechtliche*n Lebenspartner*in sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihrer miterziehenden Partnerin/Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen an das Bürgerbüro.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann. (Text: ekom21)

LINK ZUM ABMELDEN EINER NEBENWOHNUNG:

ABMELDUNG EINER NEBENWOHNUNG

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
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Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

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63150 Heusenstamm
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