Hund (Erlaubnisverfahren für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes)

Wenn Ihr Hund vollständig oder überwiegend einer der in der Hundeverordnung (HundeVO) genannten Rassen gehört, handelt es sich um einen gefährlichen Hund. Ebenso wenn er, unabhängig von der Rasse, nach § 2 Absatz 2 HundeVO verhaltensunauffällig ist/war.

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ERLAUBNISVERFAHREN FÜR DAS HALTEN UND FÜHREN EINES GEFÄHRLICHEN HUNDES

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