Parkausweis für schwerbehinderte Menschen (Parkerleichterung)

Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, eine Parkerleicherung/Parkausweis für schwerbehinderte Menschen neu zu beantragen oder zu verlängern. Mit dieser Parkerleichterung/diesem Parkausweis ist das Parken an Orten gestattet, an denen dies üblicherweise nicht erlaubt ist.

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt..

"Blauer Parkausweis" (EU-weit)

Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde und schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen " auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

  • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
  • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
  • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

"Oranger Parkausweis" (bundesweit)

Mit dem orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen wie die obigen Beispiele. Achtung: Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol)

Verfahrensablauf

Zunächst ist ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen.
Die eingereichten Unterlagen werden geprüft; bei Bedarf werden weitere medizinische Nachweise angefordert.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über den Grad der Behinderung sowie ggf. Merkzeichen.
Liegt ein GdB von mindestens 50 vor, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung bzw. Bearbeitung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles Lichtbild (Passbildformat, erforderlich ab dem 10. Lebensjahr)
  • Vorliegende ärztliche Unterlagen (z. B. Befundberichte, Arztbriefe, Krankenhausberichte)
  • Ggf. vorhandener Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung
  • Vorhandener Schwerbehindertenausweis

Wichtig: Die gesundheitlichen Einschränkungen müssen durch medizinische Unterlagen nachgewiesen werden, da diese Grundlage für die Feststellung des Grades der Behinderung sind.

Hinweis zur Antragstellung

Zur Vorbereitung und Beschleunigung der Bearbeitung können die erforderlichen Unterlagen vorab digital über verkehr@heusenstamm.de übermittelt werden. Alternativ wird um eine telefonische Terminvereinbarung (-1150 oder -1138) gebeten. Bitte bringen Sie die vollständigen Unterlagen zum Termin mit.

LINK & DOWNLOAD ZUM BEANTRAGEN EINES PARKAUSWEIS FÜR SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN:

Parkerleichterung/Parkausweis für schwerbehinderte Menschen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen  [pdf, 81 KB]

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
Zum Kontaktformular

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
presse@heusenstamm.de