Versammlungen und Aufzüge (Anmeldung)
Versammlungen sind gemäß des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes spätestens 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde anzumelden. Die Anmeldung dient nicht der Genehmigung, sondern der frühzeitigen Information, um einen sicheren und ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten.
Die Anmeldung erfolgt über den beigefügten digitalen Workflow oder durch Ausfüllen des unten beigefügten Formulars, das anschließend per E-Mail an ordnung@heusenstamm.de zu übersenden ist. Eine vollständige und frühzeitige Mitteilung erleichtert die behördliche Prüfung und Abstimmung erheblich.
Von zentraler Bedeutung ist der Einsatz geeigneter Ordnerinnen und Ordner. Diese sind durch die Veranstalterin/den Veranstalter zu benennen, volljährig und zuverlässig auszuwählen und haben die Aufgabe, die Versammlungsleitung zu unterstützen sowie als Ansprechpersonen vor Ort zu fungieren.
Je nach Art, Größe und Lage der Versammlung kann ein Kooperationsgespräch mit der Polizei erforderlich sein. Dieses dient der frühzeitigen Abstimmung sicherheitsrelevanter Aspekte und der Vermeidung von Störungen. Eine möglichst frühe Anmeldung ist daher im Interesse aller Beteiligten und trägt wesentlich zu einem reibungslosen Verlauf der Versammlung bei.
Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung steht für Rückfragen und Abstimmungen unter den bekannten Erreichbarkeiten zur Verfügung.
LINK ZUM ANMELDEN VON ÖFFENTLICHEN VERSAMMLUNGEN/AUFZÜGEN & DOWNLOAD