Versammlungen und Aufzüge (Anmeldung)
Über diesen Online-Service können Sie eine Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug gemäß § 14 Versammlungsgesetz spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe beim Ordnungsamt anmelden.
LINK ZUM ANMELDEN VON ÖFFENTLICHEN VERSAMMLUNGEN/AUFZÜGEN