Untersuchungsberechtigungsschein
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind und ins Berufsleben starten möchten, zum Beispiel mit einer Ausbildung, müssen Sie sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorher von einer Ärztin oder einem Arzt untersuchen lassen (Erstuntersuchung bei Beginn der Beschäftigung oder Nachuntersuchung nach Ablauf des ersten Arbeitsjahres). So soll verhindert werden, dass Sie Arbeiten ausführen, die Ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Sie nicht beschäftigen. Für diese ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigen Sie den Untersuchungsberechtigungsschein, den Sie rechtzeitig beantragen sollten.
Wenn Sie geringfügig oder nicht länger als zwei Monate mit leichten Arbeiten beschäftigt sind, von denen keine gesundheitlichen Nachteile zu befürchten sind (zum Beispiel Ferienjob, Praktika), ist keine ärztliche Untersuchung nötig.
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