Gaststättenerlaubnis vorübergehend (Anzeige nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz)

Wenn Sie wegen eines besonderen Anlasses (Volksfest, Musikveranstaltung, Vereinsfeier, etc.) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt, und so weiter) aufnehmen möchten, ist das unkompliziert möglich. Sie müssen Ihr Vorhaben allerdings spätestens vier Wochen vor Beginn bei der Stadt anmelden – entweder schriftlich oder über unseren Online-Service.

Falls die Veranstaltung in Räumlichkeiten stattfindet, sollten Sie auch baurechtliche Vorschriften im Blick haben. Ihre Anzeige wird von uns in diesem Fall an die verschiedenen Behörden wie Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Finanzamt und Polizei übermittelt.

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Anzeige vorübergehender Betrieb Gaststättengewerbe

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