Niederschlagswasser (versiegelte Fläche)
Mit diesem Prozess können Sie die Daten zur Ermittlung des Niederschlagwasserentgelts übermitteln. Das Entgelt fällt für die Entsorgung von Regenwasser an, das über bebaute (Voraussetzung ist ein Anschluss an die Kanalisation) oder unbebaute Grundstücke oder versiegelte Flächen in die Kanalisation fließt. Das Entgelt fällt sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen an. Die Erhebung der Gebühr hat die Stadt in einer entsprechenden Satzung festgelegt.
LINK NIEDERSCHLAGSWASSER: