Hund (Anmeldung)

Wer einen Hund hält, muss ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Höhe der Hundesteuer legt die Stadt in der entsprechenden Gebührensatzung fest.

In Heusenstamm muss ein Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist (Geburt) angemeldet werden. Das Halten von beispielsweise Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden oder Hunden von Forstbediensteten kann von der Steuer befreit sein. Das gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details bei den Mitarbeitenden im Rathaus.

Sollte Ihr Hund zu einer meldepflichtigen Rasse gehören, müssen Sie ihn zusätzlich beim Ordnungsamt registrieren lassen.

Link zum Anmelden eines Hundes:

ANMELDEN EINES HUNDES

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
Zum Kontaktformular

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

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63150 Heusenstamm
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