Veranstaltung (Anmeldung)
Bei der Durchführung von Veranstaltungen sind verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten. So ist beispielsweise bei der entgeltlichen Abgabe von Getränken oder Speisen ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzumelden; abhängig vom Veranstaltungsort kann zudem ein Brandsicherheitsdienst erforderlich sein.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage ist es außerdem notwendig, dass sich Veranstalterinnen und Veranstalter mit den wesentlichen sicherheitsrelevanten Fragestellungen befassen. Die nachfolgenden Punkte geben hierzu eine kurze Übersicht und dienen der Sensibilisierung für die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen.
Es wird gebeten, die Unterlagen frühestmöglich, jedoch mindestens vier Wochen vorher einzureichen. Die ausgefüllten Unterlagen sind – sofern sie nicht über einen vorgesehenen Online-Prozess übermittelt werden – per E-Mail an ordnung@heusenstamm.de zu übersenden.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird gebeten, nach Möglichkeit von einer handschriftlichen Ausfüllung abzusehen. Bei Rückfragen zur Ausfüllung oder zu einzelnen Punkten steht Ihnen der Fachdienst Sicherheit und Ordnung unter den bekannten Erreichbarkeiten gerne beratend zur Seite.
Die benötigten Links und Formulare finden Sie am Ende dieses Kapitels.
Vorübergehendes Gaststättengewerbe (§ 6 Hessisches Gaststättengesetz – HGastG)
Sofern im Rahmen einer Veranstaltung Getränke oder Speisen gegen Entgelt abgegeben werden, liegt regelmäßig ein vorübergehender Gaststättenbetrieb vor. In diesen Fällen ist gemäß § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG) vor Beginn der Veranstaltung eine entsprechende Anzeige beim Gewerbeamt (Fachdienst Sicherheit und Ordnung) erforderlich.
Sicherheitskonzept (Ausfüllhilfe)
Die auf dieser Seite bereitgestellte Vorlage stellt kein Sicherheitskonzept im Sinne des § 43 der Hessischen Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) dar. Das Formular dient vielmehr der Dokumentation, dass sich die Veranstalterin bzw. der Veranstalter mit den sicherheitsrelevanten Fragestellungen der geplanten Veranstaltung auseinandergesetzt hat.
Das Dokument ist Punkt für Punkt durchzugehen. Nicht alle Fragen treffen auf jede Veranstaltung zu; Gleiches gilt für die beispielhaft genannten Anlagen. Entsprechende Felder können in diesen Fällen einfach freigelassen werden. Ziel ist es, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen, ohne unnötigen Verwaltungsaufwand zu verursachen.
Das Sicherheitskonzept ist im Regelfall ein Bestandteil der Veranstaltungsanmeldung.
Brandsicherheitsdienst bei Veranstaltungen (§ 17 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – HBKG)
Findet die Veranstaltung in einer städtischen oder von der Stadt angemieteten Räumlichkeit statt, ist zu prüfen, ob aus brandschutzrechtlichen Gründen ein kostenpflichtiger Brandsicherheitsdienst durch die Freiwillige Feuerwehr erforderlich ist.
Ob ein Brandsicherheitsdienst notwendig ist, richtet sich insbesondere nach Art, Größe und Gefährdungspotenzial der Veranstaltung. Das Dokument ist bei diesem Punkt als Download hinterlegt.
Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung (§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung – StVO)
Sofern im Zusammenhang mit der Veranstaltung öffentliche Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden, etwa durch Straßensperrungen, Haltverbote, Umleitungen oder die Aufstellung von Verkehrszeichen und Absperrungen, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Der Antrag dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sowie einem geordneten Ablauf der Veranstaltung. Das entsprechende Antragsformular und erläuternde Hinweise sind bei diesem Punkt hinterlegt und rechtzeitig vor der Veranstaltung einzureichen.
Links & Downloads: