Wasserversorgung allgemein (mit Antragsformular Hausanschluss und Standrohrvermietung)

Die Neuherstellung, Veränderung, Reparatur und Unterhaltung eines Trinkwasserhausanschlusses obliegt ausschließlich der Stadt Heusenstamm. 

Allgemeine Gebühren & Kosten

Für die Trinkwasserversorgung werden im Wesentlichen folgende Kosten gegenüber dem Anschlussnehmer erhoben:

  • Gebühr für den Wasserbezug: Die Kosten werden verbrauchsabhängig auf Grundlage der Wasserzählerlesungen erhoben.
  • Gebühren für die Abnahme von Sonderwasserzählern: Sonderwasserzähler werden eingesetzt, um den Anteil des Frischwassers zu erfassen, der nicht nach Gebrauch in das Abwassersystem eingeleitet wird. Dies gilt z. B. für Wasser, das zur Gartenbewässerung dient.
  • Unterhaltung und Neubau von Trinkwasserhausanschlüssen: Unterhaltung, Reparatur und Neubau von Trinkwasserhausanschlüssen zwischen Sammelleitung und Grundstücksgrenze ist Aufgabe der Stadt. Alle damit in Verbindung stehenden Kosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Die Kosten sind der Stadt nach Aufwand zu erstatten.

 Die wichtigsten Gebühren 2024 im Überblick:

  • Gebühr für Frischwasser: 1,81 Euro/Kubikmeter 
  • Gebühren für die Abnahme von Sonderwasserzählern: 33,00 Euro (zzgl. sieben Prozent Umsatzsteuer)
  • Gebühr für Abwasser: 3,41 Euro/Kubikmeter
  • Gebühr für Niederschlagswasser: 0,57 Euro/Quadratmeter
Antragsformular Hausanschluss  [pdf, 199 KB]
Antrag auf Vermietung eines Standrohrs mit Systemtrenner  [pdf, 139 KB]
Antrag auf Verplombung von Sonderwasserzählern  [pdf, 150 KB]
Preisblatt Standrohrvermietung ab Januar 2024  [pdf, 143 KB]
Bedienungsanleitung "Standrohr mit Systemtrenner"  [pdf, 1.005 KB]

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