Ablesen der Wasseruhren (Formular geschlossen)

In der Regel werden im Auftrag der Stadt Heusenstamm durch die Firma ekom21 Mitte/Ende November eines Jahres die Briefe zum Selbstablesen der Wasseruhren im Stadtgebiet verschickt. Die HauseigentümerÜinnen und Vermieterinnen und Vertreter werden gebeten, die Wasseruhren selbst abzulesen und den Zählerstand im Internetportal über den unten eingerichteten Link (Online-Formular) mitzuteilen. Alternativ können die Zählerstände auch auf dem Rückabschnitt des Briefes eingetragen und an den städtischen Fachdienst Steuern/Abfallwirtschaft zurückgeschickt werden.

Die Stadt Heusenstamm bittet darum, vorrangig das unten verlinkte Online-Formular zu verwenden. Eine Übermittlung der Zählerstände per Telefon und Fax kann aus organisatorischen Gründen nicht entgegen genommen werden. Bei der Rückmeldung ist wichtig zu berücksichtigen, dass immer das Ablesedatum eingetragen ist, weil der Verbrauch bis Ende des Jahres (31. Dezember) hochgerechnet wird.

Der städtische Fachdienst weist darauf hin, dass die Mitteilungsfrist unbedingt eingehalten werden muss. Zählerstände, die bis Mitte Dezember 2024 nicht vorliegen, werden dann geschätzt.

Hinweis zum Datenschutz

Alle Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Heusenstamm, Ihre Rechte als betroffene Person sowie Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten erhalten Sie unter heusenstamm.de/de/datenschutz weiterführend in den dort hinterlegten Informationspapieren für Heusenstammer Bürgerinnen und Bürger.

 

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