Regenwasserbewirtschaftung

Das unbelastete Regenwasser von den Dachflächen und den versiegelten Freiflächen soll, sofern es die Bodenverhältnisse zulassen, auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht und auf diesem Wege dem Wasserkreislauf direkt wieder zugeführt werden.

Bei Grundstücken,

  • die in einer Wasserschutzzone liegen oder
  • bei einer gewerblichen Nutzung,

ist eine wasserrechtliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Offenbach erforderlich.

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie das Regenwasser zukünftig auf dem Grundstück versickern lassen möchten. Wir informieren Sie gerne, was bei der Umstellung zu beachten ist. Ansprechpartner: Fachdienst Tiefbau und Straßenbau

Bauanleitung "Rigolenversickerung"  [pdf, 185 KB]

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