Elektroschrott & Elektrische Haushaltsgeräte

Gebrauchte beziehungsweise verbrauchte elektrische Haushaltsklein- und -großgeräte, Energiesparlampen und Neonröhren können kostenfrei beim städtischen Wertstoffhof abgegeben werden. Dort stehen entsprechende Gitterboxen bereit. 

Gegen eine Gebühr von 35,00 Euro holen Mitarbeiter des Bauhofs die Geräte auch Zuhause bei Ihnen ab. Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Bauhofs: Telefon 06104 80244-0.

Hier können folgende Geräte kostenfrei abgegeben werden:

  • Haushaltsgroßgeräte: Kühlschränke, Herde und Backöfen, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektrische Koch- und Heizplatten, Mikrowellengeräte, elektrische Heizgeräte, Klimageräte, elektrische Ventilatoren, etc.
  • Haushaltskleingeräte: Staubsauger, Teppichkehrmaschinen, offene und drucklose Warmwassergeräte, Mühlen, Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Waagen, Kaffeemaschinen, elektrische Messer und Zahnbürsten, Wecker, Haartrockner, usw.
  • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik: Großrechner, Minicomputer, PCs und Laptops (einschließlich CPU, Bildschirm, Tastatur, Maus), Drucker, Kopiergeräte, Taschen- und Tischrechner, Anrufbeantworter, Telefone, Mobiltelefone, Faxgeräte, usw.
  • Geräte der Unterhaltungselektronik: Radio- und Fernsehgeräte, Videokameras und –rekorder, HiFi-Anlagen, Audio-Verstärker, elektrische Musikinstrumente, etc.
  • Beleuchtungskörper: Stabförmige Leuchtstofflampen, Kompakt-Leuchtstofflampen (Energiesparlampen), Niederdruck-Natriumdampflampen, Entladungslampen (einschließlich Metalldampflampen und Hochdruck-Natriumdampflampen), Leuchten für Leuchtstofflampen und sonstige Beleuchtungskörper, Ausnahme: Leuchten und Glühlampen in Haushalten
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge (ohne ortsfeste industrielle Großwerkzeuge): Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Geräte zum Bearbeiten von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen (Drehen, Fräsen, Schneiden, Lochen, Stanzen, usw.), Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge, Schweiß- und Lötwerkzeuge, Geräte zum Versprühen, Ausbringen oder Verteilen von flüssigen oder gasförmigen Stoffen, elektrische Rasenmäher, etc.
  • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte: Elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen, Videospielkonsolen, Videospiele, Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Ruder-Computer, Sportausrüstung mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen, Geldspielautomaten, usw.
  • Medizinprodukte (mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte): Geräte für Strahlentherapie, Analysegeräte, Kardiologiegeräte, Fertilisations-Testgeräte, nuklearmedizinische Geräte, Dialysegeräte, Beatmungsgeräte, usw.
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente: Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor, usw.

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