Ehrenbezeichnungen

Die Stadt kann Personen, die sich um sie besonders verdient ge­macht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Personen, die als Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, Ehren­beamte und hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens zwanzig Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbe­zeich­nungen erhalten:

  • Stadtverordnetenvorsteher: Ehrenstadtverordnetenvorsteher
  • Mitglied der Stadtverordentenversammlung: Stadtältester
  • Bürgermeister: Altbürgermeister
  • Stadtrat: Ehrenstadtrat
  • Mitglied des Ausländerbeirates: Ehrenmitglied des Ausländerbeirates
  • Sonstige Ehrenbeamte: Eine die ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit kennzeichende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz "Ehren-"

Die Ehrenbezeichnung richtet sich nach der zuletzt oder überwie­gend ausgeübten Funktion.

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