Ehrenbezeichnungen
Die Stadt kann Personen, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Personen, die als Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, Ehrenbeamte und hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens zwanzig Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnungen erhalten:
- Stadtverordnetenvorsteher: Ehrenstadtverordnetenvorsteher
- Mitglied der Stadtverordentenversammlung: Stadtältester
- Bürgermeister: Altbürgermeister
- Stadtrat: Ehrenstadtrat
- Mitglied des Ausländerbeirates: Ehrenmitglied des Ausländerbeirates
- Sonstige Ehrenbeamte: Eine die ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit kennzeichende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz "Ehren-"
Die Ehrenbezeichnung richtet sich nach der zuletzt oder überwiegend ausgeübten Funktion.