Haushaltssatzung für das Jahr 2024

Haushaltssatzung der Stadt Heusenstamm für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am 07. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

  • mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 72.467.746 Euro
  • mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 75.978.314 Euro
  • mit einem Saldo von -3.510.569 Euro

im außerordentlichen Ergebnis

  • mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 Euro
  • mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 Euro
  • mit einem Saldo von 0 Euro
  • mit einem Fehlbedarf von -3.510.569 Euro

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -944.654 Euro

und dem Gesamtbetrag

  • der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.219.450 Euro
  • Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.184.000 Euro
  • mit einem Saldo von -4.964.550 Euro

 

  • Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.964.500 Euro
  • Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.424.520 Euro
  • mit einem Saldo von 2.540.030 Euro

 

  • mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von -2.439.174 Euro

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 4.964.500 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Invesitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.230.000 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

  • a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 230 v.H.
  • b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 950 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wird wie vorliegend beschlossen.  

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Der Magistrat wird ermächtigt, über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 HGO bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zu entscheiden.

§ 9

Der Magistrat wird zur Sicherung der Haushaltsführung ermächtigt, Ausgabemittel zu sperren oder zu beschränken, wenn sich zeigt, dass die notwendigen Deckungsmittel nicht oder nur in beschränkter Höhe bereitstehen.

Dies gilt nicht für Ausgaben, zu deren Leistung eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

 

Heusenstamm, 26.03.2024

Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Uwe Michael Hajdu
Erster Stadtrat

 

 

Magistrat der Stadt Heusenstamm

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