Abfallgebühren

Die Stadt Heusenstamm betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und des Hessischen Ausführungsgesetztes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA). Die Abfallentsorgung umfasst dabei das Einsammeln der in ihrem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle im Hol- und Bringsystem und die Abgabe der eingesammelten Abfälle an den oder die Entsorgungspflichtigen.

Zur Deckung des Aufwandes, der ihr bei der Wahrnehmung abfallwirtschaftlicher Aufgaben entsteht, erhebt die Stadt Gebühren. Gebührenpflichtig sind die anschlusspflichtigen Grundstückseigentümer. Ihnen stehen die Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Wohnungsbauberechtigten, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung des Grundstücks dringlich Berechtigte gleich. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

Gebührenmaßstab ist das jedem anschlusspflichtigen Grundstück zur Verfügung stehende Behältervolumen (Abfallbehälter im Holsystem) sowie das für die Anlieferung am städtischen Bauhof (Bringsystem) angelieferte Volumen.Die Höhe der jeweiligen Gebühren werden in der gültigen Fassung der städtischen Abfallsatzung aufgeführt.

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