Erschließungs-, Abwasser-, Wasser- und Straßenbeiträge
Im Rahmen einer Erschließung, also der Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch den Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation sowie den Anschluss an das Wegenetz, werden Beiträge erhoben. Eine bestehende Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Analog zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den erstmaligen Bau von Straßen wird von der Kommune ein Ausbaubeitrag für die grundhafte Erneuerung von Straßen erhoben. Auch für eine Erweiterung oder Verbesserung von Straßen oder Straßenteilen können Ausbaubeiträge erhoben werden.
Die Stadt Heusenstamm erhebt in diesem Zusammenhang folgende Beiträge:
- Erschließungsbeitrag: Zur Deckung des Aufwands für Erschließungsanlagen. Beitragsfähig ist der Aufwand für die in der Baulast der Stadt entstehenden Erschließungsanlagen für öffentliche zum Anbau bestimmte Straßen, Wege und Plätze.
- Wasserbeitrag: Zur erstmaligen Herstellung der Anschlussmöglichkeit an das Wassernetz der Stadt Heusenstamm erhebt sie einen einmaligen Beitrag, der sich durch Vervielfachen der Veranlagungsfläche mit dem derzeit gültigen Beitragssatz errechnet.
- Abwasserbeitrag: Zur erstmaligen Herstellung der Anschlussmöglichkeit an das Entwässerungsnetz der Stadt Heusenstamm erhebt sie einen einmaligen Beitrag, der sich durch Vervielfachen der Veranlagungsfläche mit dem derzeit gültigen Beitragssatz errechnet.
- Straßenbeitrag: Zur Deckung des Aufwands für den Um- oder Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen werden Straßenbeiträge erhoben. Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten grundsätzlich für die gesamte Verkehrsanlage ermittelt.