Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird. Die Gewerbesteuer bestand bis einschließlich 1997 aus zwei Komponenten: der Gewerbeertragssteuer und der Gewerbekapitalsteuer. Seit dem 1. Januar 1998 ist die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft.
Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei und ist, aus unterschiedlichen Gründen, eine deutsche Ausnahmeerscheinung und im Ausland in vergleichbarer Form nicht anzutreffen. Es handelt sich bei ihr nach der Definition von § 3 Abs. 2 Abgabeordnung (AO) um eine Real- oder Sachsteuer. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG), die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung sowie - als allgemeine Verwaltungsvorschriften - die Gewerbesteuer-Richtlinien.
In Heusenstamm gilt derzeit folgender Gewerbesteuer-Hebesatz