Hundesteuer

In Heusenstamm wird die Hundesteuer als zulässige, örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer erhoben.

Vor der Anmeldung Ihres Hundes möchten wir Ihnen noch einige wichtige Informationen geben: Hunde müssen ab Beginn des dritten Lebensmonats und im Falle eines Zuzugs spätestens nach 14 Tagen angemeldet werden. Hunde, die aus einem Tierheim kommen, müssen ebenfalls angemeldet werden, sind jedoch im laufenden und im darauffolgenden Jahr steuerfrei.

Falls Ihr Hund aus einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen (e. V.) stammt, benötigen wir zur Anmeldung Ihres Tieres eine Kopie des entsprechenden Vertrags (kann auch per E-Mail geschickt werden). Bitte vermerken Sie "Tierheim" bei dem Formularfeld "Vorbesitzer(in) des Hundes". In diesem Fall ist der Hund für das laufende sowie für das darauffolgende Jahr von der Steuer befreit.

Onlinemeldung

Sie können Ihren Hund auch online an- oder abmelden:

Anmelden eines Hundes
Abmeldung eines Hundes

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
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Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

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