Hinweise zum Formular "Einzugsermächtigung/SEPA-Basislastschriftmandat"
Die Umstellung der Zahlungsverkehrsabläufe auf das europaweit einheitliche SEPA-System (SEPA: Single European Payment Area) erfordert einige Umstellungen. Dazu gehört, dass die bisherige Einzugsermächtigung nicht mehr ausreicht, um Zahlungen per Lastschrift einzuziehen. Das bisherige System wird jedoch noch eine für eine Übergangszeit beibehalten, so dass nicht sofort alle Einzugsermächtigungen unbrauchbar sind.
In den nächsten zwei bis drei Jahren ist jedoch damit zu rechnen, dass nur noch SEPA-Lastschriften möglich sind. Um bereits jetzt beide Möglichkeiten (Lastschrift und SEPA-Lastschrift) abzudecken, wurde das beigefügte Formular (Kombimandat) entworfen.
Ausfüllhinweise
- Verwendungszweck: Möglichst genaue Bezeichnung der Forderungen, die per Lastschrift eingezogen werden sollen (z. B. Grundbesitzabgaben mit Objektbezeichnung).
- Einmalige Lastschrift/Wiederkehrende Lastschrift: Diese Angabe ist verpflichtend. Sollen regelmäßig alle unter Verwendungszweck angegebenen Forderungen abgebucht werden, so ist wiederkehrende Lastschrift anzukreuzen. Soll jedoch beispielsweise nur eine Grundsteuernachzahlung abgebucht werden, die laufenden Abgaben jedoch nicht (weil z. B. der Mieter diese direkt an uns zahlt), wäre dies eine einmalige Lastschrift.
- Mandatsreferenz: Wird von der Stadt Heusenstamm individuell vergeben. Es empfiehlt sich, hier die Debitornummer bzw. das Kassenzeichen anzugeben, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten.
- Name und Anschrift: selbsterklärend
- Name des Kreditinstitutes: selbsterklärend
- BIC: Hier muss der Bank Identifier Code (internationale Bankleitzahl, manchmal auch als SWIFT-BIC benannt) angegeben werden. Dies ist eine acht- bzw. elfstellige Zahl. Diese ist auf dem Kontoauszug zu finden.
- IBAN: Dies ist die internationale Kontonummer. Auch diese ist auf dem Kontoauszug abgedruckt.
Die Länge der IBAN kann je nach Land unterschiedlich sein. Die ersten vier Stellen sind fest vorgegeben, die übrigen Stellen wurden für die Länder unterschiedlich vergeben. Bei deutschen Konten ist die IBAN immer 22-stellig, kann jedoch bei ausländischen Konten bis zu 34 Stellen lang sein.