Ablesen der Wasseruhren (Online-Formular geschlossen)

In der Regel werden im Auftrag der Stadt Heusenstamm durch die Firma ekom21 Mitte/Ende November eines Jahres die Selbstablesekarten zum Ablesen der Wasseruhren im Stadtgebiet verschickt.

Die Hauseigentümer und Vermieter werden gebeten, die Wasseruhren selbst abzulesen und den Zählerstand im Internetportal über den unten eingerichteten Link (Online-Formular) mitzuteilen. Alternativ können die Zählerstände auch auf der Selbstablesekarte eingetragen und an den städtischen Fachdienst Steuern/Abfallwirtschaft zurückgeschickt werden (die Rücksendung ist kostenfrei, da die Gebühr vom Empfänger übernommen wird). Die Stadt Heusenstamm bittet darum, vorrangig das genannte Online-Formular im städtischen Internetportal zu verwenden. Eine Übermittlung der Zählerstände per Telefon, Fax und E-Mail kann aus organisatorischen Gründen nicht entgegen genommen werden.

Bei der Rückmeldung ist wichtig zu berücksichtigen, dass immer das Ablesedatum eingetragen ist, weil der Verbrauch bis Ende des Jahres (31. Dezember) hochgerechnet wird.

Der städtische Fachdienst weist darauf hin, dass die Mitteilungsfrist unbedingt eingehalten werden muss. Zählerstände, die bis zum Stichtag nicht vorliegen, werden dann geschätzt.

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