Wahlbenachrichtigungen
Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in Heusenstamm werden ab 13. Januar 2025 die Wahlbenachrichtigungen zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am Sonntag, 23. Februar, per Post zugestellt; sie sollten bis spätestens Sonntag, 2. Februar, im Briefkasten der wahlberechtigten Person liegen. Wer bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt der Stadt in Verbindung setzen.
Der Wahlbenachrichtigung sind die wahlberechtigte Person mit Wählernummer sowie der zugeordnete Wahlbezirk und das Wahllokal zu entnehmen.
Damit die Wahlbenachrichtigung(en) zugestellt werden können, ist es wichtig, dass der heimische Briefkasten mit dem Namen der Person beziehungsweise aller Personen, die in einem Haushalt gemeldet und wahlberechtigt sind, versehen ist. Ein Firmenschild oder der Verweis auf ein Postfach ist dabei kein Ersatz für den/die Personennamen.