Wählen im Wahllokal am Wahltag
Wer am Wahlsonntag, 23. Februar, im Wahllokal wählen möchte, bringt bitte die persönliche Wahlbenachrichtigung zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass) mit. Das richtige Wahllokal ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat oder sie an diesem Tag vergisst, kann trotzdem unter Vorlage des gültigen Personalausweises beziehungsweise Passes seine/ihre Stimme abgeben. Die Wahl selbst findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Personen, die nach 18.00 Uhr im Wahllokal eintreffen, dürfen nicht mehr wählen.