Briefwahl

Wer nicht wählen gehen kann oder möchte, kann die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl nutzen. Hierfür wird der sogenannte Wahlschein benötigt, der mit dem Ausdruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder über die Funktion „Wahlschein Online“ im städtischen Internetportal oder direkt über https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6438005 beantragt werden kann.

Alternativ kann der Antrag auch schriftlich per E-Mail an wahlen@heusenstamm.de oder persönlich im Rathaus, Im Herrngarten 1, bis Freitag, 21. Februar, 15.00 Uhr, vorgenommen werden. Das Wahlamt ist hierfür ohne vorherige Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten

  • Montag: 8.00 bis 12.30 Uhr
  • Dienstag: 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Donnerstag: 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 8.00 bis 12:30 Uhr (am Freitag, 21. Februar, von 8.00 bis 15.00 Uhr)

geöffnet.

Bei allen genannten Varianten wird zur Beantragung der Briefwahl die Wahlbezirksnummer und Wähler*innennummer benötigt. Diese Daten sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Anträge per Telefon sowie Dokumente ohne gültige Unterschrift sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Anschließend wird der Wahlschein mit dem/den Stimmzettel/n, dem Stimmzettelumschlag sowie dem Wahlbriefumschlag (freigemacht durch die Stadtverwaltung zur Rücksendung der Briefwahlunterlagen) sowie einem Merkblatt zur Briefwahl (Erläuterungen in Wort und Bild, wie die Stimme per Briefwahl abgegeben wird) nach Hause geschickt.

Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen

Unbedingt beachtet werden muss, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (Stimmzettel und Wahlschein) im Wahlbriefumschlag - dieser ist bereits von der Stadtverwaltung freigemacht - auch wieder rechtzeitig im Rathaus eingehen; hier ist gegebenenfalls der Postweg mit einzurechnen. Letzter Termin zur Abgabe der Briefwahlunterlagen im Rathaus (nicht in den Wahllokalen!) ist der Wahlsonntag um 18.00 Uhr. Briefwahlunterlagen, die am Wahlsonntag nach 18.00 Uhr im Rathaus eingehen, finden keine Berücksichtigung mehr.

Sonderfälle: Besondere Öffnungszeiten des Wahlamts zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen am Wahlwochenende

Anträge zur Briefwahl werden im Allgemeinen bis Freitag vor dem Wahlsonntag, hier bis Freitag, 21. Februar, 15.00 Uhr, im Wahlamt der Stadt Heusenstamm angenommen. In besonderen Fällen können auch nach dem angegebenen Zeitpunkt Anträge auf Briefwahl gestellt werden. Diese sind konkret:

  • Bei einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht (Nachweis ist zu erbringen),
  • Für Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen der bereits beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist.
  • Personen, die nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber einen Wahlschein erhalten können (Näheres Näheres erläutern die Wahlbekanntmachungen zur Landtagswahl).

Wer einen Briefwahlantrag für andere stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Vertrauensperson bedienen.

Ausschließlich für die oben genannten Ereignisse sind folgende Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten des Wahlamtes vorgesehen:

  • Samstag, 22. Februar: 9.00 bis 12.00 Uhr, Wahlamt, Im Herrngarten 1 in Heusenstamm, Telefon 06104 607-1506
  • Sonntag, 23. Februar: 8.00 bis 15.00 Uhr, Wahlamt, Im Herrngarten 1 in Heusenstamm, Telefon 06104 607-1506

Abholen von Briefwahlunterlagen durch Dritte

Wer beispielsweise am Wahlwochenende erkrankt oder sonst selbst nicht in der Lage ist Briefwahlunterlagen abzuholen, kann die Abholung auch durch eine Person seines Vertrauens beauftragen (die Bevollmächtigung ist allerdings auf vier Personen begrenzt). Diese Person benötigt dann eine schriftliche Vollmacht und muss gegenüber der Stadt Heusenstamm erklären, dass sie für höchstens vier Personen tätig wird. So soll der Missbrauch solcher Abholvollmachten verhindert werden. Auf der Vollmacht (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) muss sich sowohl die Unterschrift des/der Antragstellers*in, als auch die Unterschrift des/der Bevollmächtigten befinden, der/die damit die Bevollmächtigung von maximal vier Personen schriftlich versichert.

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
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Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
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