Spezifische Hinweise zu Bundestagswahlen
Allgemeines zur Bundestagswahl
Der Bundestag wird in der Regel alle vier Jahre gewählt. Mit ihrer Erststimme bestimmen die Wähler ihren Wahlkreiskandidaten. Mit der Zweitstimme entscheiden sie über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag. Der Kandidat, der die meisten Erststimmen bekommt, ist gewählt - und das übrigens völlig unabhängig davon, wie das Gesamtergebnis seiner Partei ausfällt. Über die so gewonnenen Direktmandate wird sichergestellt, dass jede Region Deutschlands im Bundestag vertreten ist.
Gewählt wird nach dem Verhältniswahlrecht, in das zudem Elemente des Mehrheitswahlrechts integriert sind. Über die Mehrheit im Bundestag entscheidet zunächst das Verhältnis der von den Parteien gewonnenen Zweitstimmen. Bei der Berechnung wurde früher das Hare/Niemeyer-Verfahren angewendet, das auch die kleineren Parteien möglichst proportional zu ihrer Stärke berücksichtigt. Bei der Bundestagswahl 2009 wurde jedoch erstmals das Verfahren nach Sainte-Lague/Schepers angewendet. Dies hatte der Bundestag 2008 beschlossen, um mögliche Paradoxien des bisherigen Berechnungsverfahrens zu vermeiden. Die Mandate, die einer Partei gemäß ihrem Zweistimmenanteil zustehen, erhalten zunächst die Kandidaten, die in den Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigen konnten. Der Rest wird der Reihe nach an die Kandidaten auf der Landesliste verteilt.
Wahlberechtigt ist, wer....
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Abs. 2 des Grundgesetzes und § 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen
- alle Deutschen,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sowie
- Auslandsdeutsche, wenn sie entweder nach dem vollendeten 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik vertraut geworden und von ihnen betroffen
wählen.
(Textquelle: Deutscher Bundestag)