Wahlschein online (Formular geschlossen)
Die Online-Beantragung des Wahlscheins ist nicht mehr möglich. Bitte wenden Sie sich an das Wahlamt im Rathaus.
Anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Hierfür müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung Ihrer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer (diese Angaben werden für die Online-Wahlscheinbeantragung benötigt!), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Link zum Wahlschein Online & Datenschutzerklärung