Mieten & Belegen

Wenn Sie eine Reservierung oder eine verbindliche Buchung vornehmen möchten, können Sie uns auf schnellem Weg eine E-Mail an raumvergabe@heusenstamm.de senden. Für weitere Anfragen und Informationen zur Belegung/Anmietung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachdienst.

Die Gebührensatzung für die Nutzung des Kultur- und Sportzentrums Martinsee der Stadt Heusenstamm ist in verschiedene Gebührenstufen unterteilt. Die Gebühren für die einzelnen Räumlichkeiten und Anlagen richten sich nach der entsprechenden Gebührenstufe.:

  • Gebührenstufe 1: Diese Stufe gilt für die Heusenstammer Vereine, ortsvertretene Parteien sowie Heusenstammer Interessensgemeinschaften aus den Bereichen Sport, Kultur und Soziales zur Erfüllung des Vereins- und Interessenszwecks.
  • Gebührenstufe 2: Diese Stufe gilt für den Magistrat der Stadt Heusenstamm, Heusenstammer Einwohner*innen oder kommerziell orientierte Veranstaltungen des unter Gebührenstufe 1 aufgeführten Personenkreises.
  • Gebührenstufe 3: Hier werden alle Mieterinnen und Mieter geführt, die in Stufe 1 oder 2 nicht ausdrücklich genannt sind.
  • Gebührenstufe 4: Hierbei handelt es sich um einen Pauschalbetrag.

Die Gebühren können der Gebührensatzung der Stadt Heusenstamm für die Überlassung städtischer Objekte entnommen werden:

Gebührensatzung für die Überlassung städtischer Objekte  [pdf, 1.185 KB]

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
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Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

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