Bauberatung

Bauberatung in der Kommune

Grundstücksbesitzer und -käufer können sich beim Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erkundigen, ob ein Grundstück nach dem Bauplanungsrecht tatsächlich ein Baugrundstück ist und wie es bebaut werden kann.

Um Bauherren und Architekten Wartezeiten zu ersparen, bittet der Fachdienst Bauverwaltung/ Stadtplanung um telefonische Terminvereinbarungen. Dabei können Fragestellungen bereits im Vorfeld erörtert und somit Bauberatungen optimal vorbereitet werden.

Eine rechtsverbindliche Klärung ist jedoch nur durch eine Bauvoranfrage möglich, die bei der Baugenehmigungsbehörde

Kreis Offenbach
Fachdienst Bauaufsicht

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Tel.: 06074 8180-4344
Fax: 06074 8180-4932
bauaufsicht@kreis-offenbach.de

zu stellen ist.

Erschließungskosten

Auskünfte zu Erschließungskosten erteilt der Fachdienst Steuern und Abfallwirtschaft.

Bodenrichtwerte

Auskünfte über Bodenrichtwerte von Baugrundstücken erhalten Sie beim

Amt für Bodenmanagement Heppenheim - Anlaufstelle Offenbach -
Markwaldstraße 11
63073 Offenbach
Telefon: 06252 127-8801 oder 06252 127-8802
kundenservice.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Kreis Offenbach
Hessisches Amt für Bodenmanagement
BORIS Hessen (Bodenrichtwertinformationssystem)

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
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Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
presse@heusenstamm.de