Auszug aus der Liegenschaftskarte und amtliche Lagepläne zum Bauantrag

Sowohl den Auszug aus der Liegenschaftskarte (zeichnerische Darstellungen der einzelnen Flurstücke mit den Grenzen, den Gebäuden und den Nutzungsarten) als auch den amtlichen Lageplan zum Bauantrag (Bestandteil eines Bauantrags, der einen schriftlichen und einen zeichnerischen Teil umfasst) - beides sind unterschiedliche Produkte - erhalten Sie beim

oder auch

  • bei einem/einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in.

Die Leistung ist gebührenpflichtig.

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