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Städtebauliche Grundlagen für den Stadtumbau
Selbstverständlich ist das Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" nicht das erste Konzept, die erste Planung, die erste Aktivität oder das erste Gutachten, das die Stadtplanung beziehungsweise den Städtebau in Heusenstamm zum Inhalt hat.
Neben verschiedenen Bebauungsplänen, Machbarkeitsstudien sowie Einzelhandelssicherungs-, Entwicklungs- und Verkehrskonzepten dienen insbesondere folgende Instrumente als Grundlage für den anstehenden Stadtumbauprozess:
Quartierskonzept südlich Frankfurter Straße (seit 2015)
Ein Fachbüro wurde bereits 2015 mit der Erstellung eines städtebaulichen und verkehrlichen Gesamtkonzepts für das Quartier südlich der Frankfurter Straße beauftragt. Ein erste Bürgerinformation fand noch in 2015 statt, eine Arbeitsgruppensitzung schloss sich 2016 an. Bei diesem durch die städtischen Gremien noch nicht beschlossenen Konzept handelt es sich um einen sogenannten Rahmenplan, der als Entscheidungsgrundlage für nachfolgende erforderliche Detailplanungen dienen soll und damit die Richtung für die künftige Entwicklung des Gebietes festlegt. Das Konzept bildet einen Orientierungsleitfaden, an dem die zukünftigen Einzelentscheidungen ausgerichtet werden können.
Hintergrund: Von Seiten der Stadt sollen aufgrund dringend notwendiger Arbeiten an der technischen Infrastruktur in diesem Gebiet (z. B. Trinkwasserleitungen, Kanäle, etc.) in den kommenden Jahren Bauarbeiten durchgeführt werden. Anstatt den Straßenverkehrsraum einfach in den gleichen Zustand wie zuvor herzustellen, bieten die umfangreichen Maßnahmen die Chance den Straßenraum gänzlich umzugestalten, um eine Aufwertung und mehr Aufenthaltsqualität im Quartier zu erzielen.
Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Stadt Heusenstamm (1999 und 2015)
Bereits 1999 wurde die Gestaltungssatzung als Ersatz für die seit 1978 geltende Satzung mit ihren verbindlichen Vorgaben zur äußeren Gestaltung von Gebäuden beschlossen. Der Geltungsbereich gliedert die Altstadt in vier Teilbereiche. Jeder Teilbereich hat genaue Vorgaben für die individuelle Ausgestaltung des Grundstücks sowie seiner baulichen Anlagen. Je nach Bereich enthält die Satzung zu gestaltprägenden Bauteilen Regelungen über
- Baukörper (Firstrichtung, Maß, Gebäudefluchten, Sockel, Geschosshöhen)
- Dächer (Dachformen, Dachgauben, Dachfenster, Zwerchhäuser, Dacheindeckung)
- Fassaden (Proportionen, Gliederung)
- Materialien und Farben (Außenhaut, Farbgestaltung)
- Wandöffnungen (Fenster und Schaufenster, Umrahmung, Verglasung)
- Garagen und Nebengebäude
- Besondere Bauteile (Antennen, Solaranlagen, Balkone und Loggien, Rollläden, Markiesen)
- Einfriedungen
In Ergänzung zu der gültigen Gestaltungssatzung haben die Stadtverordneten 2015 die Erhaltungssatzung für den erweiterten Ortskern beschlossen. Im Vorfeld – und als Grundlage für die Inhalte der Satzung – wurden unter anderem von einem externen Fachbüro sämtliche Gebäude im Geltungsbereich erfasst und katalogisiert, die Anwohner wurden zu Rundgängen eingeladen, und das große Interesse hat gezeigt, dass alle Beteiligten besonderen Wert auf die Erhaltung unserer Stadtgestalt legen. Wie der Name schon sagt, geht es in dieser Satzung also um die Möglichkeit und rechtliche Handhabe der Kommune, ortsbildprägende Gebäude, städtebauliche Ensemble beziehungsweise die Eigenart von Gebieten zu erhalten und zu schützen. Im Dezember 2016 hat die Stadt eine entsprechende Broschüre zur Erhaltungssatzung veröffentlicht (Download siehe unten).
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