Wohnberechtigungsschein (mit Download Wohnungsbewerbung)

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung (‚Sozialwohnung‘). Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine belegungsgebundene Wohnung nur Wohnungssuchenden Zugute kommt, die mit Steuermitteln subventioniert wurde. Ein bei Bezug Wohnungsberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Wohnberechtigungsschein beinhaltet eine angemessene Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse (zum Beispiel für Behinderte) und ist in Hessen ein Jahr gültig. Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich einen Antrag stellen (siehe unten). 

Voraussetzungen

Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Die Einkommensgrenzen für den Bezug einer geförderten Mietwohnung liegen zurzeit 

  • für einen Einpersonenhaushalt bei 18.166,00 Euro jährlich
  • für einen Zweipersonenhaushalt bei 27.561,00 Euro jährlich,
  • zuzüglich 6.265,00 Euro jährlich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person.

Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes zum Haushalt rechnende Kind um weitere 833,00 Euro jährlich. Das Familieneinkommen setzt sich aus dem Jahreseinkommen aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder zusammen. Es wird in einem nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz näher bestimmten Verfahren ermittelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?   

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltstitel
  • Nachweis über das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen, letzter Einkommensteuerbescheid, Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte – Bescheid ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kindergeldbescheid)
  • Gegebenenfalls Nachweis über Unterhaltsleistungen
  • Gegebenenfalls Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit

Welche Gebühren fallen an?

In Hessen ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins kostenfrei. Bei belegungsgebundenen Wohnungen sind Provisionen und Maklercourtagen nicht zulässig.

Wohnungsbewerbung (Sozialwohnung) - Hinweis: Die Wohnungsbewerbung ist nur für ein Jahr gültig  [pdf, 219 KB]
Wohnberechtigungsschein (Antrag)  [pdf, 39 KB]

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