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Aktuelle Coronaregeln im Kreis Offenbach

Die Hessische Landesregierung hebt die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen auf. Darauf hat sich das Kabinett verständigt und die aktuelle Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung angepasst. 

Anstelle der Isolationspflicht gilt daher ab Mittwoch, 23. November:

Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:

  • eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
  • ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher wie auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.

Zugleich wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.

Die Aufhebung der Isolationspflicht ist Ergebnis der fortlaufenden Überprüfung der Corona-Lage in Hessen. Die Aufhebung der Isolation gilt ab Mittwoch auch für alle, die sich zu diesem Zeitpunkt in Isolation aufgrund der bisherigen Regelung befinden. Sollte sich die Situation vor allem in den hessischen Krankenhäusern wieder zuspitzen, wird die Landesregierung erneut beraten und entscheiden.

(Textquelle: Hessische Landesregierung, 23.11.2022)

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