Warum müssen Straßen gereinigt, Schnee geräumt und Gehwege gestreut werden?
Wer der Verpflichtung zur Straßenreinigung und zum Winterdienst nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Viel wichtiger ist jedoch der Umstand, dass Hauseigentümer ihren Haftpflichtversicherungsschutz verlieren können, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen. Rutscht jemand beispielsweise auf nassem Laub oder Glatteis aus, und es kommt zu erheblichen Verletzungen, nehmen die Krankenversicherer die Grundstückseigentümer in Regress. Darüber hinaus können Schadenersatzansprüche von geschädigten Personen auf dem Zivilrechtsweg geltend gemacht werden.