Fundbüro und Verlustmeldung Online

Sie vermissen etwas oder haben einen Gegenstand im Stadtgebiet, dessen Wert höher als zehn Euro ist, gefunden? Während der Sprechzeiten werden im Fundbüro der Stadtverwaltung Fundsachen angenommen und verwahrt, Verlust- und Fundanzeigen bearbeiten und natürlich Fundgegenstände herausgegeben. Und im Rahmen der mindestens ein Mal im Jahr stattfindenden öffentlichen Fundsachenversteigerung kommen einige der verwahrten Stücke "unter den Hammer". Der Termin wird zeitnah in der örtlichen Presse und im Internet der Stadt veröffentlicht.

Verlustmeldung Online

Mit der FundInfo können Sie Gegenstände melden, die Sie verloren haben - kllicken Sie sich einfach durch das selbsterklärende System. Die FundInfo überprüft daraufhin jede Verlustmeldung auf Übereinstimmungen mit vorhandenen Fundsachen im städtischen Fundbüro und zeigt die möglichen passenden Gegenstände an, deren Beschreibung und Merkmale übereinstimmen könnten. Wenn es keine passende Fundsache gibt, wird Ihre Verlustmeldung automatisch zu einem späteren Zeitpunkt erneut abgeglichen. Hier geht's direkt zur FundInfo:

FundInfo Heusenstamm

 

Informationen für Menschen, die etwas in Heusenstamm verloren haben

In den meisten Fällen ist es ärgerlich, wenn etwas verloren geht, das wertvoll und wichtig ist oder einfach einen ideellen Wert hat. Wenn Sie einen Gegenstand vermissen und in Heusenstamm verloren haben, zögern Sie nicht und fragen beim Fundbüro der Stadtverwaltung nach! Viele Alltagsgegenstände finden den Weg ins Fundbüro. Hierzu gehören zum Beispiel Schlüssel, Handys, Fahrräder, Geldbörsen, Papiere (auch von Konsulaten aus dem Ausland) und Schmuckstücke. Um Ihr Eigentum zurück zu bekommen, müssen Sie 

  • eine Beschreibung ihres vermissten Gegenstandes geben können,
  • eventuell eine Quittung parat haben
  • oder in anderer Form nachweisen, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer des Gegenstandes sind.

Die Fundsachen werden mindestens sechs Monate im Fundbüro gelagert (gesetzliche Aufbewahrungsfrist). Danach werden sie entweder dem Finder übertragen, kommen in die Fundsachenversteigerung oder werden vernichtet. Gefährliche Gegenstände oder Fundtiere unterliegen besonderen Regelungen.

Informationen für Menschen, die etwas in Heusenstamm gefunden haben

Jeder Finder eines Gegenstandes, dessen Wert zehn Euro übersteigt, ist verpflichtet, diesen beim städtischen Fundbüro abzugeben (alternativ kann die Fundsache auch anonym in den Briefkasten des Rathauses gelegt werden). Mit der Abgabe wird eine Fundanzeige aufgenommen, in der Fundsache, Fundort und Fundzeit festgehalten werden.  Sechs Monate nach Anzeige bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, wenn ihm der eigentliche Eigentümer in der Zwischenzeit weder bekannt geworden ist noch dieser sich bei der Behörde gemeldet hat. Nimmt der Finder dieses Recht nicht wahr, kommt die Fundsache in die öffentliche Fundsachenversteigerung, die mindestens ein Mal im Jahr stattfindet.

Öffentliche Fundsachenversteigerung

Die öffentliche Fundsachenversteigerung der Stadt Heusenstamm findet mindestens ein Mal im Jahr, in der Regel an einem Samstagvormittag, statt. Im Rahmen der Versteigerung kommen die Fundsachen des vergangenen Jahres unter den Hammer. Bei den Artikeln handelt es sich größtenteils um Fahrräder für Groß und Klein, Handys, verschiedene Schmuck- und sonstige Wertgegenstände. Der städtische Auktionator versteigert an den Meistbietenden. Alle ersteigerten Fundsachen müssen nach Erhalt des Zuschlages direkt vor Ort bar bezahlt werden.

Die Einnahmen aus der Versteigerung fließen direkt in den städtischen Haushalt (Ausnahmen: Brillen werden einem wohltätigen Zweck gespendet, Schlüssel durch den städtischen Bauhof entsorgt). Der Termin der Fundsachenversteigerung wird zeitnah in der örtlichen Presse und im städtischen Internetangebot angekündigt.

Auch wenn es bisher noch nicht vorkam, aber: Bis drei Jahre nach der Versteigerung muss der Höchstbietende die ersteigerte Fundsache wieder herausgeben, sollte sich der rechtmäßige Eigentümer melden und seinen Anspruch geltend machen.

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