Freie Sicht auf Straßenschilder und Laternen
Eine Stadt mit viel Grün ist toll und wichtig. Aber, wenn Bäume und Sträucher aus dem Garten in den öffentlichen Raum ragen oder Hecken sichtbehindernd geplanzt werden, kann es Probleme geben.
Sobald Verkehrsschilder verdeckt werden, ist die Sache klar: Der Blick aufs Schild hat Vorrang und muss frei sein. Auch Straßenlaternen müssen uneingeschränkt leuchten können. Regelmäßig zurückzuschneiden sind auch über das Grundstück hinausragende Zweige und Äste. Wird dies nicht getan, ist die Straßenbaubehörde zuständig. Und diese handelt sofort, wenn Gefahr im Verzug ist - auch ohne das Einvernehmen des Grundstücksbesitzers.
Und vergessen Sie bitte in diesem Zusammenhang nicht: Kinder müssen bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg Fahrrad fahren!