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Öffentliche Auslegung bis 4. Februar: Kommunale Wärmeplanung
Infoinsel "Kommunale Wärmeplanung" während zur Bürgerversammlung im November 2025.
Mit Unterstützung und aktiver Beteiligung der Bürgerschaft erreicht Heusenstamm einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung: Der erste Entwurf des Kommunalen Wärmeplans liegt vor und wird ab dem 7. Januar öffentlich ausgelegt. Damit schafft Heusenstamm frühzeitig belastbare Entscheidungsgrundlagen für die künftige Wärmeversorgung.
In den vergangenen Monaten haben die ProjektStadt | Integrierte Stadtentwicklung und BCC Energie im Auftrag der Stadt intensiv an dem Entwurf gearbeitet. Der nun vorliegende Zwischenstand bildet erstmals die wesentlichen fachlichen Grundlagen systematisch ab. Er bündelt strukturierte Daten zu Wärmebedarfen, lokalen Potenzialen sowie möglichen Versorgungswegen – und schafft damit die Basis für strategisch sinnvolle, realistische und zukunftsfähige Entscheidungen.
Der Entwurf wird sowohl im Rathaus öffentlich ausgelegt als auch online zur Verfügung gestellt. Bürgerinnen und Bürger können sich umfassend informieren und eigene Hinweise, Anregungen oder Bedenken einbringen. Anschließend beraten die städtischen Gremien über das Dokument; nach Abschluss der Offenlegung ist ein Beschluss des Wärmeplans vorgesehen.
Offenlage und Beteiligung
Zwischen Mittwoch, 7. Januar und Mittwoch, 4. Februar 2026 kann der Wärmeplan (Download siehe unten) eingesehen und kommentiert werden. Der Entwurf umfasst gemäß Wärmeplanungsgesetz unter anderem
- die Ergebnisse der Bestandsanalyse,
- die Ergebnisse der Potenzialanalyse,
- eine Eignungsprüfung sowie
- ein Zielszenario.
Stellungnahmen können per E-Mail an umwelt@heusenstamm.de eingereicht oder schriftlich beim Fachdienst Umwelt, Forst & Klimaanpassung im Rathaus (Büro im Hinteren Schlösschen) abgegeben werden.
Was die Kommunale Wärmeplanung leistet – und was nicht
Die Wärmeplanung ist ein strategischer Fahrplan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Heusenstamm – mit unverbindlichen Vorschlägen, wie das Ziel bis 2045 erreicht werden kann. Sie ist jedoch keine gebäudescharfe Planung und ersetzt nicht die individuellen Entscheidungen von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern, etwa zum Austausch von Heizsystemen.
Download:
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