Bauvorhaben & Bauanträge
Die zuständige Genehmigungsbehörde für Bauanträge ist der Kreis Offenbach; hier sind die Bauanträge einzureichen. Um zeitliche Verzögerungen bei Ihrem Vorhaben zu vermeiden, möchten wir Sie ausdrücklich auf folgende Punkte hinweisen:
- Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über das für Ihr Bauvorhaben (Grundstück oder Bestandsimmobilie) bestehende Planungs- und Baurecht (das gilt auch für Umnutzungen von Bestandsimmobilien!). In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen empfehlen, so früh wie möglich einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Fachleuten in der Bauverwaltung im Rathaus zu vereinbaren. Hier können Sie erste Ideen abklopfen, sich die entsprechenden Bebauungspläne anschauen und wichtige Einzelheiten abklären. Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie auch gerne zu Ihrem Gespräch.
- Sie beziehungsweise Ihr Fachberater (in der Regel Architekten) sollten darauf achten, nur vollständige Unterlagen einzureichen. Wenn einmal etwas fehlt, kann es unter Umständen zu unangenehmen Zeitverzögerungen kommen, bis Ihr Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsicht bearbeitet wird. Nehmen Sie auch die Möglichkeit wahr, ein Gespräch mit der Bauaufsicht zu führen, um Ihre Planungsabsichten und Investitionsvorhaben vorzustellen. So können Sie wertvolle Hinweise und Tipps in Ihre Planungen aufnehmen.
- Wenn Sie ein größeres Investitionsprojekt planen, ist unter Umständen sogar die Neuaufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans nötig. Auch hier sind entsprechende Vorgespräche mit den vorgenannten Ansprechpartnern unerlässlich.