Unternehmen gegründet? Jetzt brauchen Sie eine Steuernummer
Wenn Sie ein Unternehmen gegründet oder sich selbstständig gemacht haben, dann brauchen Sie eine entsprechende Steuernummer.
Bisher war es üblich, dass der/die Existenzgründer*in sich im Anschluss an die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt bei dem zuständigen Finanzamt mit dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" anmeldete. Seit 1. Januar 2021 ist es auf Grund des Bürokratieentlastungsgesetzes bei Unternehmensgründungen zwingend erforderlich, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln und zwar innerhalb einer Frist von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit. Dafür müssen Sie sich im Portal ELSTER registrieren, den Online-Fragebogen ausfüllen und anschließend elektronisch an das Finanzamt weiterleiten.
Im angegebenen Portal finden Sie auch weiterführende Informationen.