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Anreizprogramm für kleinere Bau-, Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen in der Kernstadt
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung im November 2020 das Anreizprogramm für kleinere Bau-, Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen auf Privatgrundstücken beschlossen hatte und nun die Gelder zur Verfügung stehen, kann das Förderprogramm ab sofort umgesetzt werden. Grundlage für die Zuwendungen ist die verabschiedete neue Förderrichtlinie der Stadt.
Das Anreizprogramm richtet sich an Grundstückseigentümer*innen, deren Grundstücke und Immobilien im räumlichen Geltungsbereich der Gestaltungssatzung sowie im Stadtumbaugebiet „Kernstadt – Schlossanlage“ liegen. Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung umfasst dabei das Gebiet vom Neuen Weg bis zur Paulstraße und von der Eisenbahnstraße bis zum Wiesenbornweg inklusive Verlängerung entlang der Bieberaue. Der Bereich „Kernstadt – Schlossanlage“ bezieht die Bebauung vom Neuen Weg bis zur Ringstraße sowie von der Eisenbahnstraße bis zur verlängerten Schlossstraße/Wiesenbornweg/Bieberaue ein.
Zu den förderfähigen Maßnahmen können beispielsweise die Erneuerung und Instandsetzung von verputzten Fassaden und die Freilegung von Fachwerkfassaden sowie Naturstein- und Backsteinfassaden zählen. Aber auch für Entsiegelungen von Hof- und Freiflächen, die Begrünung von Dächern und Fassaden und die Pflanzung von standortgerechten Bäumen kann es Fördermittel geben. Die grundsätzliche Förderfähigkeit richtet sich danach, ob die geplante(n) Maßnahme(n) den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) entsprechen. So könnten zum Beispiel die Kosten für den/die Grundstückseigentümer*in bei einer geplanten Entsiegelungsmaßnahme dank der Förderung von 8000 Euro (Kostenvoranschlag) auf 1200 Euro reduziert werden (Förderquote 85 Prozent).
Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Anreizprogramms
Anträge auf Förderung können natürliche oder juristische Personen stellen, die Grundstückseigentümer*innen oder Erbbauberechtigte sind und ihre Grundstücke in den genannten Zonen haben. Grundlage ist ein Stadtumbauvertrag zwischen der Stadt Heusenstamm und dem/der Eigentümer*in. Die geplante Maßnahme darf vor Vertragsabschluss noch nicht begonnen worden sein. Die Förderung erfolgt, solange Haushaltsmittel vorhanden sind.
Wer ein konkretes Projekt plant oder Ideen abklären möchte, wendet sich bitte zunächst an den Fachdienst Stadtplanung und Bauverwaltung im Rathaus: Dietmut Shaw, Telefon 06104 607-1310, bauen@heusenstamm.de. In einem Erstgespräch werden alle relevanten Fragen besprochen und Möglichkeiten erörtert und gegebenenfalls die Antragstellung vorbereitet. Wenn eine Maßnahme förderfähig ist, findet ferner ein Vorort-Termin statt. Schließlich erfolgt der Stadtumbauvertrag und die Durchführung des Projekts. Das Infoblatt sowie die Förderrichtlinie finden Sie am Ende dieser Seite.
Fragen & Antworten
Was wird gefördert?
Gefördert werden (siehe auch Plan unten)
- Kleinere Baumaßnahmen der Stadtgestaltung (u.a. Fassaden, Türen, Fenster) im Gebiet der Gestaltungssatzung (Maßnahmengruppe 1)
- Entsiegelung von Flächen sowie Begrünung von Flächen und Gebäuden im gesamten Stadtumbaugebiet (Maßnahmengruppe 2)
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge können natürliche oder juristische Personen stellen, die Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind. Ein Eigentümernachweis ist erforderlich. Ausgeschlossen sind öffentliche Stellen (Behörden) sowie Kirchen und Religionsgesellschaften.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Grundlage ist ein Stadtumbauvertrag zwischen Stadt und Eigentümer. Die Maßnahme darf vor Vertragsabschluss nicht begonnen worden sein. Die Finanzierung der Maßnahme muss durch die Förderung sichergestellt sein. Die Förderung erfolgt, solange Haushaltsmittel vorhanden sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Förderfähig sind maximal 85 % der anerkannten Maßnahmenkosten, jedoch nicht mehr als 19.999 EUR inklusive Mehrwertsteuer.
Wo kann ich einen Antrag stellen?
Antragsformulare sind beim Fachbereich Bauen der Stadt Heusenstamm, Rathaus, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, erhältlich und müssen dort auch eingereicht werden.
Wie ist das weitere Prozedere?
Aufgrund der Antragstellung werden ein Erörterungstermin vor Ort vereinbart und ein Stadt-umbauvertrag zwischen Eigentümer und Stadt geschlossen. Es sind mindestens drei Angebote für die Maßnahme einzuholen. Das günstigste Angebot wird bezuschlagt. Nach Durchführung wird der Verwendungsnachweis ausgefüllt und mitsamt den Rechnungen zur Auszahlung eingereicht. Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre.
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