Fahrradfreundliche Industriestraße mit FAQs 2023

Der Ausbau von attraktiven und sicheren Fahrradachsen und -netzen, die sich durch die Stadt vom Zentrum bis in die äußeren Gebiete und die Nachbarkommunen ziehen, fördert großräumig und nachhaltig die Stadt- und Nahmobilität und die Bedingungen für den Radverkehr. „Heusenstamm soll fahrradfreundlicher werden, und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern soll mehr Platz im Alltagsverkehr eingeräumt werden. So ist es im städtischen Radverkehrskonzept verankert. Mein Ziel ist es, dass sich sämtliche Verkehrsteilnehmer*innen in Heusenstamm auf Augenhöhe‘ begegnen“, erläutert Bürgermeister Steffen Ball.

Daher hat die Stadt beschlossen, verschiedene kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen im Sinne einer flächendeckenden Radverkehrsstrategie umzusetzen. Das Radverkehrskonzept wurde 2007 von der Hochschule Darmstadt erstellt und umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in Heusenstamm. Zu den „kurzfristig“ umsetzbaren Maßnahmen zählen beispielsweise die Einordnung in die Radnetzfunktion, Markierungslösungen, das Absenken von Bordsteinen, die Einrichtung von Schutzstreifen (wie in der Industriestraße) sowie Fahrradstraßen.

Neue Markierungen in der Industriestraße

In der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts wurde für die Industriestraße ein Markierungsplan entwickelt, der eine sichere Führung des Radverkehrs schaffen soll. Dabei wird der bestehende Verkehrsraum nicht verändert, sondern er wird zum Schutz der Radfahrenden in Teilbereichen der Straße mit jeweils einem Schutzstreifen für jede Fahrtrichtung neu aufgeteilt und in einem Abschnitt mit Piktogrammen markiert. Zusätzlich wird die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Die Verkehrsplaner*innen gehen davon aus, dass sich der motorisierte Verkehr an die geringere Restbahnbreite anpasst, sich nicht an Radfahrenden mit weniger als in dem 2020 in der Straßenverkehrsordnung geänderten vorgegebenen Abstand von 1,50 Metern „vorbeiquetscht“ und sich bei Begegnungsverkehr entsprechend hinter den Radfahrenden einordnet.

Die Industriestraße weist in ihrem Verlauf unterschiedliche Fahrbahnbreiten auf, die von etwa sechs bis neun Meter reichen. Wegen der unterschiedlichen Breiten in Verbindung mit den gesetzlich vorgegebenen Mindestbreiten für die einzelnen Verkehrsteilnehmenden (Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende und motorisierter Verkehr) ist es derzeit nicht möglich, einen durchgängig markierten Schutzstreifen für den Radverkehr über die gesamte Straßenlänge regelkonform anzulegen. Aus diesem Grund wird die Industriestraße in drei Abschnitte mit verschiedenen Markierungsvarianten „unterteilt“ (Details siehe unten FAQs).

Ein Teil der Markierungen: Streckenabschnitt Lessingstraße bis Werner-von-Siemens-Straße (Vekehrsversuch vom 1. November 2023 bis 31. Oktober 2024)

Laut StVO dürfen Radfahrende nicht mehr auf dem Gehweg fahren (Ausnahme: Kinder bis zehn Jahre), wenn die gesetzlich geforderten Geh- und Radwegbreiten nicht vorhanden sind beziehungsweise unterschritten werden. Normalerweise ist in Deutschland eine sogenannte Kernfahrbahnbreite (Breite ohne Schutz- oder Radfahrstreifen) von 4,50 Metern empfohlen. Da in der Industriestraße zur Absicherung der Radfahrenden aber zwei Schutzstreifen (in beide Fahrtrichtungen) eingerichtet werden sollen, unterschreitet die verbleibende Fahrbahnbreite (Kernfahrbahn) von drei Metern die vorgeschriebene Mindestbreite. Für das Anlegen von zwei Schutzstreifen und die somit zeitlich begrenzte verringerte Restbreite der Kernfahrbahn musste sich die Stadt die Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt einholen – deshalb auch Verkehrsversuch. Anderenfalls hätte nur ein Schutzstreifen in eine Fahrtrichtung angelegt werden dürfen. 

Solch ein Verkehrsversuch ist in Hessen bislang einmalig und wird deshalb als Pilotprojekt von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Studierenden der Hochschule Darmstadt begleitet. Er wird mittels Videoaufnahmen über den gesamten Zeitraum beobachtet und dokumentiert. Die Ergebnisse werden dann zeigen, ob die neuen Markierungen in der Industriestraße bleiben oder wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden müssen. Außerdem werden die wissenschaftlich unterstützten Erkenntnisse die Basis für weitere Maßnahmen zur Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur im gesamten Stadtgebiet liefern. 

Was sich für Verkehrsteilnehmende in der Industriestraße ab 1. November 2023 ändert:

Wenn die Markierungsarbeiten beendet und alle Verkehrsschilder an den richtigen Stellen aufgestellt sind, greifen ab Mittwoch, 1. November, die neuen Verkehrsregeln in der Industriestraße. Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Im Abschnitt zwischen der Lessingstraße und der Werner-von-Siemens-Straße ist das Radfahren auf dem Gehweg, das schließt den rot gepflasterten Teil des Gehwegs mit ein, nicht mehr zulässig (Ausnahme: Kinder bis zehn Jahre). Die Beschilderung „Fußweg für Radfahrer freigegeben“ wird entfernt. Für Radfahrende stehen die neuen Schutzstreifen auf der Fahrbahn zur Verfügung.
  • Im Gegensatz zum Radfahrstreifen ist der Schutzstreifen kein eigener Fahrstreifen, sondern Bestandteil der Fahrbahn; er wird auch Angebotsstreifen genannt. Dieser darf unter besonderer Vorsicht überfahren werden (zum Beispiel bei einem Überholmanöver), sofern Radfahrende nicht gefährdet werden. Eine durchgängige Nutzung von Pkw, Lkw oder Motorrädern ist aber nicht zulässig. Ebenfalls nicht erlaubt ist das Parken und Halten auf Schutzstreifen (auch zum Be- und Entladen). Markiert ist der Schutzstreifen mit einer unterbrochenen zwölf Zentimeter breiten Linie.
  • Im Abschnitt des Verkehrsversuchs sowie im weiteren Straßenverlauf werden die vorhandenen Parkbuchten von Quer- zu Längsparken geändert, um das Konflikt- und Unfallpotenzial für Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger beim Ein- und Ausparken zu reduzieren. Diese Änderung wird eine Einschränkung der Parkmöglichkeiten zur Folge haben.
  • Die verringerte Restbreite betrifft die Fahrbahn für den motorisierten Verkehr. Da das Abstandsgebot von 1,50 Meter bei einem Überholvorgang eines Radfahrenden vorgeschrieben ist, müssen Auto- und Lkw- sowie Motorrad-Fahrende in diesem Bereich besonders aufmerksam sein, auf den Gegenverkehr achten und wenn es die Verkehrssituation erfordert, hinter den Radfahrenden abwarten, bis wieder Platz zum Überholen ist.


 

Infotreff "Fahrradfreundliche Industriestraße" am 9. September 2023

So könnten die Markierungen aussehen.
So könnten die Markierungen aussehen.

Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Markierungsarbeiten in der Industriestraße und der anstehende Verkehrsversuch im Abschnitt zwischen der Lessingstraße und der Werner-von-Siemens-Straße sollen noch im Jahr 2023 umgesetzt werden.

Plakatwände mit Infos.
Plakatwände mit Infos.

Im Vorfeld der Arbeiten hatte die Stadt in Kooperation mit der Hochschule Darmstadt interessierte Bürgerinnen und Bürger am Samstag, 9. September, auf den Parkplatz in der Industriestraße in Höhe der Hausnummer 20 zum Infotreff „Fahrradfreundliche Industriestraße“ eingeladen. Zusammen mit den Studierenden der Hochschule wurden die Teilnehmenden über einzelne Plakatwände umfassend über das anstehende Projekt informiert.

Infotreff vor Ort.
Infotreff vor Ort.

Es gab allgemeine Hinweise zur Nahmobilität, zu Radverkehrsanlagen und Schutzstreifen und natürlich ganz konkrete Infos zum Verkehrsversuch (Anlass, Grundlage) nebst Planungen. Auch das gemeinsame Anbringen von Planungselementen mit Kreidespray (Querschnitt, Anordnung Parkstände), das Aufzeigen der sogenannten Dooring-Zonen und ein kurzer Spaziergang zu besonderen Problemstellen in der Straße standen auf dem Programm. Für die Teilnehmenden blieb daneben ausreichend Zeit für Fragen und Gespräche.


 

Häufig gestellte Fragen

In der Industriestraße wurde in der Vergangenheit immer wieder versucht, Radfahrende sicher und rechtskonform auf oder entlang der Fahrbahn zu führen. Leider waren diese einzelnen Maßnahmen nicht dauerhaft erfolgreich. Einer der Hauptgründe liegt darin, dass die Industriestraße in ihrem Verlauf von der Lessingstraße bis zur Ortsausfahrt in Richtung Dietzenbach unterschiedliche Fahrbahnbreiten aufweist und damit den Anforderungen an die Mindestbreiten für Fußgänger*innen, Radfahrende und Auto-/Lkw-Fahrende sowie an die entsprechende Gestaltung des jeweiligen Verkehrsraums in großen Teilen nicht gerecht wird.

Neben dem Ausbau der Stadtmobilität ist es das Ziel, die Industriestraße fahrradfreundlicher zu machen und alle Verkehrsteilnehmenden auf Augenhöhe begegnen zu lassen.

1 Status Quo für Radfahrende in der Industriestraße 

Bislang teilten sich Fußgänger*innen und Radfahrende im Abschnitt zwischen Lessingstraße und Philipp-Reis-Straße die Benutzung des Gehwegs. Der Teil für die Radfahrenden war beziehungsweise ist rot markiert. Diese Verkehrsführung entspricht heute nicht mehr der Straßenverkehrsordnung sowie den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (Mindestbreiten für alle Verkehrsteilnehmer*innen und besondere Abstandsgebote bei parkenden Fahrzeugen). Aus diesem Grund wurde die alte Beschilderung für Radfahrende bereits entfernt. Ab 1. November 2023 ist das Radfahren auf dem Gehweg nicht mehr zulässig!

1.1 Dürfen beziehungsweise müssen Radfahrende den rot markierten Teil des Gehwegs benutzen?

Der rot markierte Teil des Gehwegs ist noch bis 31. Oktober 2023 mit den Verkehrszeichen „Fußweg für Radfahrer freigegeben“ beschildert. Damit ist dieser Teil kein Radweg im Sinne des Gesetzes und insofern besteht hier auch keine Benutzungspflicht! Das heißt, Radfahrende können in diesem Abschnitt wählen, ob sie auf dem Gehweg mit maximal Schrittgeschwindigkeit (entspricht etwa zehn km/h) in Fahrtrichtung - natürlich ohne dabei fußläufige Personen zu behindern - oder lieber zügiger auf der Fahrbahn fahren.

1.2 Warum wird das rote Pflaster nicht entfernt?

Das Entfernen des roten Pflasters und die anschließend notwendige neue Pflasterung im „Gehweg-Grau“ ist zunächst unverhältnismäßig aufwendig und kostenintensiv. Die hierfür benötigten Mittel werden in anderen Verkehrsinfrastrukturprojekten dringend benötigt.

1.3 Ist es nicht gefährlich auf der Straße zu fahren?

Schon § 1 der Straßenverkehrsordnung sagt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich also generell so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Das Markieren der Fahrbahn – in diesem Fall der Schutzstreifen – verdeutlicht den Auto-, Lkw- und Motorradfahrenden, dass Radfahrende auf die Fahrbahn gehören und dort auch ihre Berechtigung haben. Außerdem sorgt der Streifen für zusätzlichen Schutz der Radfahrenden.

2 Markierungen in der Industriestraße 
2.1 Warum gibt es nicht einen Schutzstreifen, der über die gesamte Länge der Industriestraße markiert wird?

Die Industriestraße hat in ihrem Verlauf von der Lessingstraße bis zum Ortsausgang unterschiedliche Fahrbahnbreiten, die von etwa sechs bis neun Meter reichen. Aufgrund der unterschiedlichen Fahrbahnbreiten in Verbindung mit den vorgegebenen Mindestbreiten für die einzelnen Verkehrsteilnehmer*innen (Fußgänger*innen, Radfahrende und motorisierter Verkehr) ist es derzeit nicht möglich, einen durchgängig markierten Schutzstreifen für Radfahrende über die gesamte Straßenlänge regelkonform anzulegen. Dies würde einen massiven Umbau, eine komplett neue räumliche Umgestaltung der gesamten Straße inklusive Markierungen sowie eine Neuordnung der Parkplätze erfordern und vermutlich mehrere hunderttausend Euro kosten.

2.2 Wie sollen die einzelnen Abschnitte der Industriestraße umgebaut beziehungsweise markiert werden?

Um den Schutz für Radfahrende zu erhöhen und regelkonform umbauen zu können, werden in den einzelnen Abschnitten der Industriestraße (unterschiedliche Fahrbahnbreiten!) verschiedene Varianten umgesetzt.

  • Abschnitt Lessingstraße bis Werner-von Siemens-Straße: Heusenstamm startet in der Industriestraße im Straßenabschnitt zwischen Lessingstraße und Werner-von-Siemens-Straße auf einer Länge von rund 500 Metern mit dem Anlegen von zwei Fahrradschutzstreifen (ein Streifen je Fahrtrichtung) einen einjährigen Verkehrsversuch. Normalerweise ist in Deutschland eine sogenannte Kernfahrbahnbreite (Breite ohne Schutz- oder Radfahrstreifen) von 4,50 Metern empfohlen. Da in der Industriestraße zur Absicherung der Radfahrenden aber zwei Schutzstreifen eingerichtet werden sollen, unterschreitet die verbleibende Fahrbahnbreite (Kernfahrbahn) von drei Metern die vorgeschriebene Mindestbreite. Für das Anlegen von zwei Schutzstreifen und die somit zeitlich begrenzte verringerte Restbreite der Kernfahrbahn musste sich die Stadt die Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt einholen – deshalb auch Verkehrsversuch. Anderenfalls hätte nur ein Schutzstreifen in eine Fahrtrichtung angelegt werden dürfen. Da der Versuch mit einer Kernfahrbahnbreite von drei Metern einmalig ist, wird er von der Hochschule Darmstadt wissenschaftlich und ergebnisoffen begleitet.
  • Abschnitt Werner-von-Siemens-Straße bis Thurn-und-Taxis-Straße: Hier ist die Einrichtung von Schutzstreifen wegen der Straßenverhältnisse grundsätzlich möglich. Da die Restfahrbahnbreite die Autofahrenden aber dazu verleiten könnte, sich auch mit Unterschreitung des gebotenen Sicherheitsabstandes von 1,50 Meter gegebenenfalls an den Radfahrenden „vorbei zu quetschen“, werden hier ausschließlich regelkonform Piktogramme für Radfahrende markiert. Wegen der fehlenden Restfahrbreite würde trotz eines Schutzstreifens ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Radfahrende bestehen.
  • Abschnitt Thurn-und-Taxis-Straße bis Ortseinfahrt/Querung Waldweg in Richtung Dietzenbach: Hier können regelkonform Schutzstreifen für Radfahrende angelegt werden.

2.3 Warum ist die Industriestraße für den Verkehrsversuch gewählt worden?

Die Industriestraße wird von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden genutzt und ist eine der wichtigsten Ost-West-Verbindungen von der der Dietzenbacher Straße (Landesstraße 3001) bis zur Frankfurter Straße. In unmittelbarer Umgebung befinden sich Wohn- und Gewerbegebiete sowie Möglichkeiten zur Nahversorgung. Sie ist eine wichtige Fahrradachse von der Innenstadt zu den Verbrauchermärkten. Außerdem wird so die Lücke zum Radwegenetz nach Dietzenbach geschlossen. Die Straße ist hoch frequentiert und bietet außerdem den Platz für entsprechende Markierungen, sodass valide Ergebnisse in Bezug auf Verkehrsverhalten, Verkehrssicherheit und Akzeptanz der Verkehrsteilnehmenden zu erwarten sind.

2.4 Was ist der Unterschied zwischen einem Schutzstreifen und einem Radfahrstreifen?

Ein Radfahrstreifen ist ein eigener Fahrstreifen, der zum Beispiel mit einer 25 Zentimeter breiten durchgehenden Linie markiert und ausschließlich für den Radverkehr reserviert ist. Hier dürfen Autos oder andere motorisierte Fahrzeuge weder parken, halten noch fahren. Im Gegensatz zum Radfahrstreifen ist der Schutzstreifen kein eigener Fahrstreifen, sondern Bestandteil der Fahrbahn (er wird auch Angebotsstreifen genannt). Dieser darf unter besonderer Vorsicht überfahren werden (zum Beispiel bei einem Überholmanöver), sofern Radfahrende nicht gefährdet werden. Eine durchgängige Nutzung von Pkw, Lkw oder Motorrädern ist aber nicht zulässig. Ebenfalls nicht erlaubt ist das Parken und Halten auf Schutzstreifen, auch das Be- und Entladen. Der Schutzstreifen ist mit einer unterbrochenen zwölf Zentimeter breiten Linie markiert.

2.5 Was passiert mit den dortigen Parkplätzen?

Wegen der gebotenen Mindestbreiten und Abstandsregeln (auch bei Parkplätzen sind gewisse Schutzräume zu anderen Verkehrsteilnehmenden einzuhalten) müssen die hier vorhandenen Parkbuchten von Quer- zu Längsparken geändert werden, um das Konflikt- und Unfallpotenzial für Radfahrende und Fußgänger*innen beim Ein- und Ausparken zu reduzieren. Diese Änderung wird eine Reduzierung der Parkmöglichkeiten von 40 auf zwölf Parkplätze zur Folge haben. Mit den dort ansässigen Unternehmen wurde im Vorfeld gesprochen.

Downloads:

Plakat "Nahmobilität"  [pdf, 508 KB]
Plakat "Industriestraße Verkehrsversuch - Planung"  [pdf, 1.218 KB]
Plakat "Testfeld: Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn"  [pdf, 2.325 KB]

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